Ingenieurbüro für Kfz-Technik Mayer GmbH
 
KFZ-Sachverständigen Büro


UNSERE LEISTUNGEN

AMTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

 

Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung

Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.

Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Hauptuntersuchungen (HU) im Jahr 1989 hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungs-organisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert. 

Die Kfz-Hauptuntersuchung durch den GTÜ-Partner 

Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch. Nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure durch eine kompetente Kfz-Hauptuntersuchung für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.


BOKraft

Untersuchungen zur "Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)"

Gerne führen wir Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxen, Mietwagen, Omnibussen und sonstigen Fahrzeugen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zur Untersuchung nach BOKraft. 


Sicherheitsprüfungen (SP)

Wir führen ihre Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO durch.

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkahrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u.a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag. neben der Hauptuntersuchung (HU) für Zweiräder, PKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger steht die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse im Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Die GTÜ-Prüfingenieure führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch. 


Änderungsabnahmen

Die Änderungsabnahme für Ihr Auto (Räder/Reifen, An- & Umbauten, Tieferlegung, AHK) gibt's bei uns.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).


H-Kennzeichen

Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO

Seit 1. März 2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege-/Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen. Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen Aufbau/Karosserie, Rahmen/Fahrwerk, Motor/Antrieb, Bremsanlage, Lenkung, Räder/Reifen, elektrische Anlage und der Fahrzeuginnenraum.

Die Prüfingenieure des Ingenieurbüros Mayer sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

 

SACHVERSTÄNDIGEN-LEISTUNGEN

Schadensgutachten

Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- und Wildschaden 

Der qualifizierte Kfz-Sachverständige ist ein neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen. 

Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden. Es hat sowohl schadenfeststellenden wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.


Fahrzeugbewertungen

Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes 

 Sie möchten ein Fahrzeug verkaufen bzw. kaufen und kennen nicht den Marktwert? Wir ermitteln für Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges.